Bei Anwendung der europäischen Richtlinie, die als "Telekommunikationspaket" bekannt ist, müssen Internetnutzer informiert werden und ihre vorherige Zustimmung zur Aufnahme von Trackern geben. Alle Internetnutzer müssen die Möglichkeit haben, zu entscheiden, nicht verfolgt zu werden, wenn sie eine Website besuchen oder eine Anwendung verwenden. Verlage sind daher verpflichtet, die vorherige Zustimmung der Nutzer einzuholen. Diese Einwilligung gilt bis zu 13 Monate. Einige Tracker sind jedoch von der Verpflichtung befreit, eine solche Zustimmung einzuholen.
Hinterlegte und gelesene Tracker sind beispielsweise betroffen, wenn Sie eine Website konsultieren, eine E-Mail lesen, eine Software oder Anwendung installieren oder verwenden, unabhängig vom verwendeten Gerätetyp (z. B. Computer, Smartphone, E-Book-Reader oder Konsole) mit dem Internet verbunden). Wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, sind einige Tracker von dieser Verpflichtung ausgenommen. In dieser Hinsicht umfasst der Begriff "Cookie" zum Beispiel:
Diese Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob die Cookies personenbezogene Daten sammeln oder nicht.
Wir installieren Cookies auf den Geräten unserer Benutzer aus zwei Hauptgründen:
Wenn der Benutzer unsere Website zum ersten Mal besucht, muss er entscheiden, ob er alle Cookies, die unsere Website verwenden möchte, nur teilweise oder nur teilweise akzeptiert oder ablehnt. Um die getroffene Auswahl zu ändern, müssen Sie die Einstellungen des vom Benutzer verwendeten Browsers ändern.